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Mehrwertsteuer-Rückerstattung in der Frankreich

MwSt.-Satz

2,1%, 5,5%, 10% und 20%

Mindestbeträge

EUR 400,- pro Quartal
EUR 50,- pro Jahr

Worauf wird erstattet?

Eine Rückerstattung der MwSt. ist nur auf geschäftsbezogene Kosten möglich.
Jedoch nur sofern die Rechnung korrekt ausgestellt ist.

Obligatorische Angaben in den Rechnungen

- Name, Adresse und MwSt.-Nr. des Lieferanten
- Name, Adresse und MwSt.-Nr. des Empfängers
- Rechnungsdatum
- Art der Waren oder Dienstleistungen
- Bruttobetrag
- Nettobetrag
- MwSt.-Betrag
- MwSt.-Prozentsatz

Kasssenquittungen bis max. EUR 150,- werden akzeptiert.

Sonderbedingungen

Mautquittungen werden nur akzeptiert, sofern folgende Auskünfte auf der Rückseite jeder Quittung angegeben sind:

- Firmenstempel
- Name des Fahrers
- Kennzeichen
- Zweck des Transports

Land auswählen

In stolzer Zusammenarbeit mit dem Marktführer

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